15.11.2015 Mündliche Anfrage: Flüchtlingskinder trotz Schulpflicht monatelang nicht in der Schule?

Wird Kindern von der Schulleitung die Aufnahme in eine bestimmte Schule versagt, müssen die Eltern entweder eine andere aufnahmewillige Schule suchen oder Widerspruch einreichen. Aufgrund dieses Widerspruchs erlässt die Schulleitung einen Widerspruchsbescheid. Erst mit diesem kann das Schulamt tätig werden und die Zuweisung an eine Schule anordnen.

Sowohl das eigenmächtige Suchen einer neuen Schule als auch das Verfassen eines Widerspruchs dürften für viele Flüchtlingseltern eine komplizierte Aufgabe darstellen. Das soll in Cottbus zur Folge gehabt haben, dass – Stand: Ende Oktober – etwa 70 schulpflichtige Kinder und Jugendliche – teilweise sogar seit über einem halben Jahr - nicht in der Schule sind – oder waren, muss man mittlerweile sagen. Deswegen frage ich die Landesregierung: Wie kann das Schulamt in Cottbus und wie können andere Kommunen sicherstellen, dass Flüchtlingskinder umgehend in Schulen aufgenommen werden?

(Zuruf von der SPD: Neues Schulamt!)

Antwort der Landesregierung:

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe mich sehr über den Beitrag geärgert. Man hätte sich vielleicht vorher einmal beim Regionalschulamt melden sollen – dazu braucht man kein neues.

Ich habe die Liste übrigens vorliegen und gesehen, wann die Betroffenen Cottbus zugewiesen wurden und wann sie tatsächlich in die Schule kamen: Die Behauptung „ein halbes Jahr“ ist abenteuerlich, das kommt nicht vor. Aber die Zeiten in Cottbus sind sehr lang. Das ist im Übrigen in erster Linie deshalb so, weil das Schulamt eben nicht beteiligt, sondern lediglich die Schule aufgesucht wurde – wenn sie überhaupt aufgesucht wurde; das werde ich gleich noch im Detail erklären.

Von 70 Kindern und Jugendlichen ist die Rede. Wir haben nachgefragt; das Schulamt hat sich am nächsten Tag, dem 06.11., die Liste geben lassen. Im Grundschulbereich gab und gibt es in Cottbus nach wie vor genug Kapazitäten. Das weiß jeder, der Cottbus und die dortige Grundschulszene kennt. Die Möglichkeiten sind da. Der Bericht in der „Lausitzer Rundschau“ selbst schreibt von „Schönwetter-Schulen“. Das heißt, die Schule, die neben der GU liegt, nimmt alle Kinder, und die anderen nehmen keine.

– So geht es natürlich nicht; das muss jedem klar sein. Eine solche Schule ist dann schnell überfordert, sowohl bei der räumlichen Ausstattung als auch bei den Klassengrößen. So kann man damit nicht umgehen. Das hat die Stadt aber inzwischen erkannt und will das anders machen. Von den 45 aufzunehmenden Kindern wurde lediglich eines abgelehnt. Das Kind ist mittlerweile in einer Nachbarschule. Es gibt aber auch Fälle, in denen gar keine Anmeldung erfolgt ist. Die Eltern sind also mit ihren Kindern gar nicht erst zur Schule gegangen. In einem Fall lag keine Schulpflicht vor; in drei Fällen war das Kind so alt, dass es eigentlich in die Sek I musste. Wenn der Schulleiter dann feststellt, dass Sek I auch nicht richtig ist und der Sprachkurs lieber in der Primarstufe erfolgen sollte, ist das auch eine Entscheidung. Dann geht das Kind eben dahin. Aber zunächst einmal müsste eine Anmeldung an der Schule erfolgen. Das ist offensichtlich im entsprechenden Fall nicht passiert.

Zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen: Dort geht es um 24 Kinder. 8 Kinder wurden aufgenommen und 9 wegen fehlender Kapazitäten abgelehnt – für diese wird jetzt, nachdem das Schulamt sich eingeschaltet hat, eine andere Schule gesucht. Aber in 7 Fällen wurde gar kein Antrag gestellt. Das Regionalschulamt führt heute ein Beratungsgespräch mit dem Oberbürgermeister, um zu vereinbaren, wie es in Zukunft besser gemacht werden kann, da die Situation nicht befriedigend ist.

Wenn man aber mit unserer Koordinatorin aus Frankfurt spricht, die das landesweit ganz gut im Griff hat – inzwischen bekommen wir auch für jede Regionalstelle einen solchen Koordinator –, stellt man fest: Oftmals wissen die Eltern nicht, dass sie ihr Kind an einer Schule anmelden müssen. Es ist die Aufgabe des Trägers einer Einrichtung – in der Regel der Sozialarbeiter, die dort arbeiten –, die Eltern darauf hinzuwiesen und darauf zu achten, dass das passiert. Wenn es in einer Einrichtung zu wenig Sozialarbeiter gibt – manchmal ist nur der Hausmeister da –, wird das nicht passieren. Aber das ist eine Aufgabe, die die Kommunen über die Sozialämter abzusichern haben. Das kann ihnen das Schulamt nicht abnehmen.

Was ebenfalls manchmal verfahrensverlängernd wirkt, ist, dass die schulärztliche Untersuchung fehlt. Auch das ist eine kommunale Aufgabe; diese muss das Gesundheitsamt der Gemeinde absichern. Gleichwohl sage ich immer wieder: Auch wenn die schulärztliche Untersuchung noch nicht erfolgt ist, kann das Kind schon in die Schule gehen. Das kann nicht der Grund dafür sein, dass das Kind nicht in die Schule geht. Das ist auf jeden Fall schon möglich. Man kann die Untersuchung auch 2 bis 3 Wochen nach Beginn des Schulbesuchs noch nachholen. Das passiert im Übrigen auch bei deutschen Kindern, die umziehen: Wenn die schulärztliche Untersuchung im Heimatland vergessen wurde, macht man das eben hier. Aber deswegen zögert man ja nicht den Schulbesuch hinaus. Das wäre nicht angemessen.

Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass die Räume zu klein sind. Es passiert mitunter aber auch, dass die Klassen zu groß werden. Bevor man eine Klasse teilt, was auch eine schwierige Entscheidung ist, ist zu prüfen, ob eine andere Schule die Kapazitäten hat, diese Kinder ohne Klassenteilung aufzunehmen. Wie kommt man da weiter? – In über der Hälfte der Landkreise durch runde Tische.

Das Sozialamt, das ja die Meldung darüber hat, wie alt die Kinder sind, welche Schule sie besuchen müssen, lädt ein: die Einrichtungsträger, jeweils einen Grundschulrat und einen Schulrat einer weiterführenden Schule, womöglich einen Sozialarbeiter aus den Gemeinschaftsunterkünften. Dann wird eine Liste der Jungen und Mädchen durchgegangen und entschieden - da die Schulräte und manchmal die Schulleiter dabei sind, funktioniert das -: An der und der Schule gibt es die Kapazitäten; Frau Sowieso meldet ihr Kind bei dieser Schule an, Herr Sowieso meldet sein Kind an jener Schule an. Dann müsste es eigentlich laufen.

Woanders läuft es auch ganz vernünftig. Heute Vormittag tagt dieser runde Tisch – ich gucke einmal zu Mike – in Prenzlau, wo man sich dieser Fragen genauso annimmt und miteinander koordiniert: Was passiert hier in jedem Einzelfall? Anders geht es am Ende nicht.

Minister Baaske

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